Rv 2024 Beitragsbemessungsgrenze. Die beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 euro /monat (2023: Die beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen krankenversicherung wird 2024 erneut steigen.
Die beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 euro /monat (2023: Januar 2025 gilt eine einheitliche.